Wasserzählerstände 2026 melden
Für Gartenzähler und Hauptzähler ohne Funk müssen die Zählerstände auch in diesem Jahr selbstständig an den WAZV gemeldet werden.
Gartenzähler:
Bitte bis spätestens 15.12.2026 melden.
Wird kein Zählerstand gemeldet, werden 0 m³ angesetzt. Der Verbrauch kann dann nicht als Abzug bei der Schmutzwassergebühr berücksichtigt werden.
Hauptzähler ohne Funk:
Bitte bis spätestens 31.12.2026 melden.
Ohne Meldung wird der Verbrauch auf Grundlage des Vorjahresverbrauchs geschätzt.
Wichtig: Nachträgliche Änderungen der Abrechnung aufgrund einer nicht oder nicht fristgerecht erfolgten Zählerstandsmeldung sind kostenpflichtig.
Bitte geben Sie bei der Meldung Ihre Kundennummer oder Grundstücksadresse an.
Die Meldung ist möglich über unser Online-Formular, per E-Mail an , per Whatsapp unter 0155-63731678, per Post oder telefonisch unter 033847-900060.
Für Funkwasserzähler ist keine Meldung erforderlich – die Zählerstände werden automatisch per Funk ausgelesen.
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