Standrohrvergabe

Ausgabe von Standrohren

 

Gerne erhalten Sie von uns Standrohre zum Einsetzen in Hydranten zur Versorgung mit Wasser für Bauzwecke oder mit Trinkwasser. Da es teilweise zu einer vermehrten Nachfrage kommt, wäre eine vorherige telefonische Nachfrage zur Verfügbarkeit empfehlenswert Tel.-Nr.: 0172/8993210.

Die Ausgabe der Standrohre erfolgt beim:

 

WAZV „Ziesar“

Kläranlage  Ziesar

Kobser Weg

14793 Ziesar

Tel.-Nr.: 0172/8993210

 

Montag bis Donnerstag von 7.00 – 15.30 Uhr

Freitag von 7.00 – 12.00 Uhr

 

Gebühren für Standrohre

  • Der Mengengebühr für den Wasserbezug aus Standrohren beträgt 1,50 Euro/m³ netto (1,61 Euro/m³ incl. 7 % USt)

  • Grundgebühr pro Tag Entleihdauer 4,67 Euro/Tag (5,00 Euro/Tag incl. 7 % USt).

  • Bei Aushändigung eines Standrohrzählers ist eine Sicherheitsleistung von 250,00 Euro beim Zweckverband in bar zu hinterlegen.

 

Bestandteile des Nutzungsertrages sind die Satzung über die öffentliche Wasserversorgung des WAZV "Ziesar" (Wasserversorgungs- und -abgabensatzung - WVS)

 

Wasserabgabe über Standrohre

Bei der Vermietung von Standrohren für vorübergehende Wasserabgabe haftet der Mieter für Beschädigungen aller Art, sowohl für Schäden am Mietgegenstand als auch für alle Schäden, die durch den Gebrauch des Standrohres an öffentlichen Hydranten, Leitungseinrichtungen und Hydrantenschächten, auch durch Verunreinigung, dem Zweckverband oder dritten Personen entstehen. Bei Verlust des Standrohres hat der Mieter vollen Ersatz zu leisten. Der Mieter ist verpflichtet, dem Zweckverband das Standrohr vierteljährlich vorzuzeigen, damit eine Überprüfung und Ablesung stattfinden kann.

Bei unsachgemäßem Gebrauch ist der WAZV „Ziesar“ berechtigt, den Zähler sofort einzuziehen und den Nutzungsvertrag ohne Einhalt einer Frist zu kündigen. Den hierdurch entstandenen Schaden trägt der Kunde.

Widerrechtliche Wasserentnahmen (über Standrohre, die sich nicht im Eigentum des Zweckverbandes befinden) werden strafrechtlich verfolgt.